Abgelehnt

Antrag: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Bad Soden am Taunus über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Bad Soden am Taunus.

 

Der Magistrat wird beauftragt folgenden Satz in die o.g. SATZUNG HINZUZUFÜGEN

 

Jährlich nach Vorlage aller Abrechnungen der konfessionellen und städtischen Kindertagesstätten ist eine Überprüfung der Gebührenhöhe vorzunehmen. Verändern sich die den Staffelbeträgen zugrunde liegenden Personal- und Betriebskosten zur letzten Gebührenfestlegung um mehr als 5%, ist durch den Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus eine Anpassung der Gebühren vorzuschlagen und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen. Der den Staffelbeträgen nach Abs. 1 zugrunde liegende Berechnungsmodus ist Bestandteil dieser Satzung und bei den Neuberechnungen anzuwenden.

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