Angelehnt
Antrag: Änderung
der Kindergartenbetriebsverträge
Die Stadtverordnetenversammlung möge
wie folgt beschließen:
Aus den
Kindergartenbetriebsverträgen wird der Passus: „Die Elternbeiträge werden
einheitlich für alle kommunalen und konfessionellen Kindergärten der Stadt in
Einvernehmen mit den Kirchengemeinden festgesetzt“ gestrichen
Begründung:
-
Die
Festsetzung von Gebühren und Satzungen ist von den
Stadtverordnetenversammlung zu verabschieden. Sie sollte auf dieses Recht
nicht verzichten.
-
Die
Kirchen ziehen sich immer mehr aus der Finanzierung von Kindergärten zurück.
Sie begründen dies einerseits mit Wenigereinnahmen aus der Kirchensteuer
und andererseits mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz der von
den Kommunen einzulösen ist. Auch
wenn die Kommunen die Kirchengemeinden als Träger einsetzen, sollten sie
statt weniger mehr Mitspracherecht anmelden.
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