Angelehnt

Antrag: Änderung der Kindergartenbetriebsverträge  

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Aus den Kindergartenbetriebsverträgen wird der Passus: „Die Elternbeiträge werden einheitlich für alle kommunalen und konfessionellen Kindergärten der Stadt in Einvernehmen mit den Kirchengemeinden festgesetzt“ gestrichen

 

Begründung:

  1. Die Festsetzung von Gebühren und Satzungen ist von den Stadtverordnetenversammlung zu verabschieden. Sie sollte auf dieses Recht nicht verzichten.
  2. Die Kirchen ziehen sich immer mehr aus der Finanzierung von Kindergärten zurück. Sie begründen dies einerseits mit Wenigereinnahmen aus der Kirchensteuer und andererseits mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz der von den Kommunen einzulösen ist. Auch wenn die Kommunen die Kirchengemeinden als Träger einsetzen, sollten sie statt weniger mehr Mitspracherecht anmelden.

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