Einstimmig angenommen

 

Der Magistrat wird beauftragt, einen Bericht über die Ausstattung der Kindertagesstätten der Stadt Bad Soden am Taunus gemäß der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 28. Juni 2001 zu erstellen und zur nächsten Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Dabei ist besonders aufzugliedern, welche Qualifikation das eingesetzte Personal zum Stichtag 28.06.2001 innehatte bzw. unter welcher Stellenbeschreibung es beschäftigt war.

 

Weiterhin ist zu prüfen, ob die geforderten 1,5 Fachkräfte pro Gruppe eingehalten werden oder ob es noch Personalbedarf gibt. Auch ein eventuell sich gemäß §2 Mindestverordnung abzeichnender Engpass bei den Gruppengrößen ist zu untersuchen.

 

Begründung:

 

Mit der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Kindertagesstätten vom 28. Juni 2001 will die Hessische Landesregierung sicherstellen, dass entsprechende Fachpersonal die Früherziehung von Kindern übernimmt. Im Hauptblickfeld liegt die Sicherstellung der Betreuung der Kinder mit 1,5 Stellen sowie die Beschränkung der maximalen Gruppenstärke. Weiterhin stärkt diese Verordnung die berufliche Qualifikation von Erziehern, da durch diese Verordnung ihr Berufsbild besser geschützt wird. Wir wollen sichergestellt stehen, dass der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus seinen gesetzlichen Anforderungen nachkommen kann.

 

Sollten sich aufgrund des Berichtes Handlungsbedarf aufzeigen, kann dieser dann zeitnah im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2002 abgewickelt werden.

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