Unsere Anträge im Stadtparlament im Jahr 2011

Hier sehen Sie unserer Anträge und Anfragen, die wir im Jahr 2011 in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht haben:
Anträge
  

Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude pdf

  • "Für alle Gebäude im Eigentum der Stadt Bad Soden, für die kein energetisches
    Sanierungskonzept besteht, wird die Erstellung eines Konzepts beauftragt, das der
    Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird."

Bei vielen Bauprojekten, Sanierungskonzepten und Brandschutznachrüstungen wird vergessen, dass für eine nachhaltige Gebäudeunterhaltung auch eine energetische Sanierung auf der Tagesordnung steht. Meist sind die für bessere Isolierung, effizientere Heizungsauslegung und Beleuchtung benötigten Maßnahmen eng mit der eigentlichen Bausanierung verknüpft. So kostet etwa eine bessere Isolierung oft nur ca. 50% der Kosten, wenn sie gleich bei einer Außenputzrenovierung mitgemacht wird.
Hier soll der Antrag eingreifen: Wenn man für alle städtischen Gebäude nicht nur Bausanierung unter Nutzungsgesichtspunkten, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Energiesanierung betreibt, so wird dies zu einer „Sanierung aus einem Guß“ und spart Steuergelder. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man sich beizeiten Gedanken über solch eine Generalkonzept macht: Dafür steht der Antrag.

Dieser Antrag wurde in den Ausschuss für Planung, Bau, Umwelt und Verkehr überwiesen.

Wertzuwachs bei städtischen Grundstücken pdf

  • Bei allen Grundstücksverkäufen der Stadt wird eine Wertschöpfungsklausel in den
    Kaufvertrag aufgenommen. Dabei wird beim Verkauf vereinbart, dass bei jedem
    späteren Verkauf ein möglicher Gewinnzuwachs innerhalb der darauf folgenden 30
    Jahren durch einen nicht vom Eigentümer verantworteten Wertzuwachs, etwa
    durch Umwandlung in Bauland, ganz oder anteilig an die Stadt nachbezahlt wird.
  • Diese Verpflichtung wird auch im Grundbuch eingetragen.
  • Ein Verzicht auf diese Klausel in konkreten Fällen kann nur von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden."

Es ist immer ärgerlich, wenn die Stadt ungenutztes städtisches Land verkauft, um eine private Nutzung durch den neuen Besitzer zu ermöglichen, und sich dann die private Nutzung nur als Spekulationsgeschäft entpuppt. Aus diesem Grund versucht der Antrag, grundsätzlich Spekulationsgedanken und auch potentielle Spekulationsunterstellungen zu unterbinden, indem die Stadt bereits beim Verkauf Klauseln in den Vertrag schreibt, mit der eventuelle Spekulationsgewinne abgeschöpft werden können. Dies ist vertragstechnisch möglich und wird in der Privatwirtschaft vielfach angewendet. Damit können Spekulationen vielleicht nicht verhindert, aber doch deutlich uninteressanter gemacht werden. Außerdem wird so das Wohl der Stadt auch finanziell berücksichtigt.

Eine Ablehnung dieses Antrags bedeutet, Spekulationen zu unterstützen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und BSB abgelehnt mit Begründungen wie "Gleichheitsgrundsatz verletzt" (?), "Wir sind hier doch nicht im Sozialismus" (BSB) und "Das unternehmerische Risiko" (der Spekulanten) "muss gewürdigt werden" (BSB).

Stolpersteine pdf

  • Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das Projekt „Stolpersteine“, welches
    an die Opfer des Nazi-Regimes erinnern soll und spricht sich für eine Umsetzung
    in Bad Soden aus.
  • Stolpersteine dürfen in allen Bereichen der Stadt Bad Soden, die sich nicht in Privatbesitz
    befinden, auf Antrag gelegt werden. Das heißt, es erfolgt nach einem
    Antrag immer eine zeitnahe Genehmigung für das Verlegen von Stolpersteinen im
    öffentlichen Raum. Ein Einverständnis der EigentümerInnen, vor deren Eigentum
    Stolpersteine gelegt werden, ist hierfür nicht notwendig.
  • Die Kosten für die Verlegung und Anschaffung erfolgt ausschließlich durch private
    SpenderInnen.

Das Projekt „Stolpersteine“ wurde 1994 vom Kölner Künstler Gunter Demnig ins Leben
gerufen und soll an bestimmten Stellen im Stadtgebiet an die Menschen erinnern, die in
der Zeit des Nationalsozialismus vertrieben, deportiert, vertrieben oder ermordet wurden.
Dazu wird vor ihrem letzten, selbst gewählten Wohnort eine ca. 10x10 cm große Gedenktafeln
aus Messing auf kubischen Betonsteinen ins Trottoir eingelassen werden. Auf den
Steinen steht geschrieben: „Hier wohnte/lebte/wirkte...“.
Mit diesen Steinen vor den Häusern wird die Erinnerung an die Menschen lebendig, die einst hier wohnten.
Weiterer Informationen: http://www.stolpersteine.com/

Dieser Antrag wurde in den Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales überrwiesen.

Initiative Ausländerbeirat: Ergänzung zur Geschäftsordnung pdf

  • Die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse
    der Stadt Bad Soden am Taunus wird wie folgt ergänzt:
  • §15 (1) neu
    Jeder Stadtverordnete und jede Fraktion können Anträge in die Stadtverordnetenversammlung
    einbringen. Vorschläge des Ausländerbeirates in Angelegenheiten,
    die ausländische Einwohner betreffen, sind wie Anträge zu behandeln.
  • § 33 (1) neu
    ... . Vertreter des Ausländerbeirats sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen
    mit beratender Stimme teilzunehmen.

Die Satzung in ihrer jetzigen Form räumt dem Ausländerbeirat nur Minimalrechte ein.
Das fehlende Rederecht in den Ausschüssen benachteiligt nicht nur den Ausländerbeirat,
sondern ist auch ein Hindernis für die Ausschussmitglieder und die Verwaltung, da relevante,
für den Ausschuss wichtige Fragen vom Ausländerbeirat im Ausschuss nicht gestellt
werden können und die Vorlagen von der Verwaltung individuell oder dem ganzen
Ausländerbeirat erneut vorgestellt werden müssen.

Die oben genannten Änderungen würden über die Verfahrensvereinfachung hinaus dem
Beirat ermöglichen, die Interessen der Bevölkerung nicht-deutscher Herkunft gegenüber
der Stadt Bad Soden wirkungsvoller zu vertreten und verdeutlichen, dass auch die Belange
dieses wichtigen Bevölkerungsteils politisches Gehör finden und in der Stadtverordnetenversammlung
diskutiert werden.

Dieser Antrag wurde in das interfraktionelle Gespräch verwiesen.

Bürgerbeteiligung pdf

"Jeweils nach Abschluss der Wettbewerbe für die Planung des Parkhauses und des Rathauskarrees wird eine Bürgerversammlung einberufen, auf der die Ergebnisse des jeweiligen Wettbewerbs vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden. "

Eine Bürgerbeteiligung bei der Stadtplanung ist selbstverständlich und in alle Programmen der im Stadtparlament vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aufgeführt. Leider ist aber kein konkreter Verfahrensablauf einer Bürgerbeteiligung für die aktuellen Planungen vorgesehen. Aus diesem Grund beantragen wir als erste Maßnahme eine Unterrichtung der Bürger über die Ergebnisse des jeweiligen Wettbewerbs und eine Diskussion darüber, so dass bei der darauf folgenden Auswahl des zu realisierenden Vorschlags und der Anpassungen der Bebauungspläne auch Argumente der Bürger berücksichtigt werden können. Dies soll unabhängig von den verfahrensrechtlich vorhandenen Einspruchsrechten bei der Bebauungsplananpassung geschehen, um auch nicht-juristisch versierten Bürgern eine Beteiligung zu ermöglichen.

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Beirat für Stadtentwicklung pdf

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung richtet einen Beirat ein mit dem Auftrag, ein
    Stadtentwicklungskonzept zu erstellen.
  2. Der Beirat setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister, je einem Vertreter der Verwaltung,
    der in der STVV vertretenen Fraktionen sowie Vertretern der wichtigsten gesellschaftlichen
    Bereiche.
  3. Der Beirat richtet Arbeitsgruppen aus sachkundigen Bürgern und Verwaltung zu verschiedenen
    Themen der Bereiche ein und beauftragt sie, jeweils für ihren Bereich die
    Sachlage zu erfassen und ein Konzept für eine zukünftige Entwicklung zu erstellen.
  4. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen fließen in Form von Anträgen in die STVV ein.
  5. Der Beirat erstellt in periodischen Abständen, etwa 4-5 Jahren, einen Bericht über
    den Stand des Stadtentwicklungskonzepts.
  6. Die Arbeit des Beirats kann professionell unterstützt werden, etwa durch die Mediation
    und Mitarbeit externer Firmen, oder durch eine(n) Beauftragte(n) der Stadtverwaltung,
    der oder die als Ansprechpartner des Beirats für interessierter Bürgerinnen und
    Bürger fungiert. Formen und Umfang der Unterstützung wird vom Beirat entschieden.


Die Hauptaufgabe bei der Erstellung eines bürgernahen Stadtentwicklungskonzepts besteht darin, möglichst viele Bürger in diesem Prozess mitzunehmen. Dies wird durch mehrstufige, hierarchische Strukturen nicht gefördert, sondern eher behindert. Die Erstellung eines von allen Bürgern akzeptierten Stadtentwicklungskonzeptes ist keine administrative Aufgabe, die mit Lenkungs- oder Steuergruppen organisatorisch straff von oben nach unten beauftragt werden kann wie dies in herkömmlichen Organisationen üblich ist, sondern ist ein Prozess, der durch Beiträge vieler Bürger wachsen muss.

Der im Antrag geforderte Beirat hat auch als Hauptaufgabe nicht, über Konzepte zu entscheiden, sondern ihre Entwicklung zu motivieren und zu fördern. Die endgültige Entscheidung ist der STVV vorbehalten und nicht einem Lenkungsgremium. Auch die professionelle Unterstützung des Beirats kann nur gelingen, wenn sie vom ganzen Beirat akzeptiert wird. Dazu muss er zuerst eingerichtet werden; erst dann können eventuelle Ausschreibungen getätigt werden.

Unsere Anträge zum Haushalt 2012
  

Die CDU/SPD-Koalition behauptet, einen soliden Haushaltsentwurf vorzulegen mit Investitionsausgaben in Höhe von 14 Mio €, die nur zu 5 Mio € mit neuen Schulden finanziert werden müssten. Allerdings wird dabei ignoriert, dass die Verwaltung erneut ein laufendes Jahresdefizit – diesmal in der Höhe von 4,6 Mio – plant, was gegenüber dem Ansatz 2011 nur 0,2 Mio. € weniger beinhaltet. Bei einem solchen Defizit dient die Neuverschuldung also nicht notwendigen Zukunftsinvestitionen, sondern nur dem Erhalt der laufenden Verwaltung. Erste Priorität hat deshalb für uns Grüne der Abbau dieses chronischen Verwaltungsdefizits. Wir Grüne sind deshalb den Haushalt Punkt für Punkt durchgegangen und haben verschiedenste Ausgabensteigerungen hinterfragt und gekürzt. Allein dadurch könnte man knapp eine Mio € einsparen. Wir können beispielsweise nicht nachvollziehen, warum der Bürgermeister plant, knapp 80.000€ für Gästebewirtung und Repräsentationen auszugeben, obwohl 2010 noch 23.000€ gereicht haben.

Allein das Projekt Rathausneubau summiert sich bei den jetzigen Planungen zu ca. 30 Mio. € auf. Angesichts von ca. 30 Mio € Schulden ist dies absolut unverständlich.

Vor dem Hintergrund dieses Defizits kann sich Bad Soden die geplanten Investitionen eines Neubaus des Rathauses, teure Urnennischenwände oder auch eines Schießstandes einfach nicht leisten.

Pressemappe: Übersicht, Sparaufstellung und Anträge

Dokumente einzeln: Presseerklärung, Vorschlag Haushalts-einsparungen, Parkdeck, Parkhaus, Rathaus, Schießstand, Urnenwand, Reitplatz, KleinerHetzel.

Anfragen
  

Lärmschutzwand pdf

Ist die Lärmschutzwand genau so gebaut worden, wie sie im Bauausschuss
vorgestellt wurde?
Wenn nein:

  • Aus welchem Grund wurde eine Veränderung vorgenommen?
  • Wie hoch sind die tatsächlichen und projektierten Kosten für die Lärmschutzwand zum jetzigen Zeitpunkt?
  • Wer ist für die Veränderungen verantwortlich?
  • Warum wurde die Stadtverordnetenversammlung nicht über die Änderungen informiert?
  • Durch welche Maßnahmen wird gewährleistet, dass spielende Kinder nicht
    daran hochklettern und zu Schaden kommen können?

Baumfällungen Brunnenstr. pdf

Ende März 2011 wurden zwei Bäume in der Brunnenstrasse beseitigt.
Hierzu möchten wir gerne wissen:

  1. Aus welchen Gründen wurden die Bäume beseitigt?
  2. Wird es hierfür an gleicher Stelle Ersatzpflanzungen geben?
    Wenn nein, bitten wir um eine ausführliche Begründung.
  3. Warum wurde der Stadtverordnetenversammlung nicht, wie zugesagt,
    vor der Beseitigung der Bäume entsprechende Gutachten
    dazu vorgelegt?

Aufschüttung Sauwald pdf

Bei einer Besichtigung an der Baustelle Sauwald (Bebauungsplan Nr. 21) mussten wir feststellen, dass es an den im B-Plan eingetragenen erhaltenswerten Bäumen zu massiven Aufschüttungen und Verdichtungen des Bodens und bereits zu Beschädigungen dieser Bäume gekommen ist.
In der Vorlage 16/2009 546 wird im Kapitel „Planungsrechtliche Festlegungen“ unter Punkt 6.6 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „Aufschüttungen, Abgrasungen oder bodenbefestigte Maßnahmen im Bereich vorhandener und zu erhaltender Bäume unzulässig sind“.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, dass die planungsrechtlichen Festlegungen vom Bauträger nicht eingehalten werden?
  2. Gab es von der Bauaufsicht schon Kontrollen auf Einhaltung diverser Festlegungen? Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung um die Einhaltung des oben genannten Punktes vom Bauträger zu verlangen?

Baumfällungen Salinenstr. pdf

Kurz vor der Ecke Salinenstraße/Jahnstraße (von der Sulzbacher Straße kommend)
wurden Mitte Mai 2011 insgesamt 4 große Bäume gefällt.
Hierzu möchten wir gerne wissen:
1. Aus welchen Gründen wurden die Bäume gefällt?
2. Wird es hierfür an gleicher Stelle Ersatzpflanzungen geben?
Wenn nein, bitten wir um eine ausführliche Begründung.

Verseuchung Süwag-Gelände pdf

In einem Pressebericht des Höchster Kreisblattes vom 23.5.2011 wurde berichtet, dass der Boden des Süwag-Geländes durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) stark verseucht ist und dieser bis zu einer Tiefe von 3,80 m ausgetauscht werden muss.

  1. Hatte die Verwaltung bereits vor dem 18.05.2011 Kenntnis darüber, dass der Boden stark kontaminiert ist und ausgetauscht werden muss?
  2. Wenn ja, wieso wurden die Stadtverordneten, insbesondere die Mitglieder des Bauausschusses, während der Stadtverordnetenversammlung am 18.05.2011 vom Bürgermeister nicht darüber in Kenntnis gesetzt?
  3. Wie kam es zu der festgestellten Verunreinigung des Bodens?
  4. Welche gesundheitlichen Gefahren bestanden oder bestehen für die Anwohner sowie für die Schulkinder auf dem angrenzenden empfohlenen Schulweg?
  5. Hat die Verunreinigung des Bodens Auswirkungen
    a. auf die in der Sulzbacher Straße befindlichen Wasserwerke?
    b. auf die in der Nähe befindliche Wasserschutzzone?
    c. auf den angrenzenden Sulzbach?
  6. Wie wird sichergestellt, dass abfließendes, kontaminiertes Wasser nicht in die öffentliche Kanalisation bzw. in den Sulzbach gelangt?