Prüfantrag: Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG)

Wir sind der Überzeugung, dass in einer modernen Demokratie Informationsfreiheitsrechte elementar sind. Wer will, dass Bürger*innen mitgestalten und mitentscheiden, der muss ihnen auch die Möglichkeit geben, sich umfassend zu informieren. Im Interesse einer modernen und transparenten Verwaltung und zielgerichteten Mitarbeit der Bürgerschaft sollte Bad Soden von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen.

Allerdings gilt die Landesvorschrift HDSIG nicht direkt für kommunale Verwaltungen, sondern müssen diese gem. § 81 Abs. 1 Nr. 7 des HDSIG´s eine Satzung erlassen, welche u.a. die Informationsfreiheitsrechte anwendbar macht.

Dieser Antrag möchte diesen Prozeß in Gang bringen.

 Originalantrag

 

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